Wie bewertet der Vermieter mein Einkommen? Das ist eine der häufigsten Fragen die uns erreicht. Wir versuchen hier die Richtlinien zu erklären.

Vorab: Nicht nur die Höhe des Einkommens wird zur Mieterauswahl herangezogen. Es gelten auch andere Faktoren wie z.B. voraussichtliche Mietdauer, Dauer der Beschäftigung usw.

Als Richtline gilt jedoch Bruttomiete + Euro 1420 ist das Mindesteinkommen (netto Grundgehalt ohne irgendwelche Zulagen). Auf alle Fälle darf die Bruttomiete max. 35% des Basisnettoeinkommens ausmachen.

Beispiele:

Einzelmieter - Bruttomiete 500 Euro - Nettoeinkommen ohne Zulagen Euro 1920 - Die Bonitätskriterien sind erfüllt

2 Mieter - Bruttomiete Euro 700 - Nettoeinkommen Mieter 1 ist 2120 Euro, Nettoeinkommen Mieter 2 ist 1000 Euro - Die Bonitätskriterien sind erfüllt

2 Mieter - Bruttomiete Euro 700 - Nettoeinkommen Mieter 1 und 2 jeweils 1600 Euro - Die Bonitätskriterien sind nicht erfüllt

Warum ist das so? Ganz einfach. Der Vermieter muß bei Verzug der Mietzahlungen die Möglichkeit haben die Miete einzuklagen. Das geht aber nur bis zum Existenzminimum. Im Fall 2 kann von keinem der beiden Mieter die ganze Miete eingeklagt werden.

Das ist auch bei mehr als 2 Mietern anwendbar.

WICHTIG:

Einkommen wie AMS-Bezug, Mindestsicherung, Förderungen, Kindergeld, Alimente, Trinkgelder, Stipendien usw. können nicht eingerechnet werden.

Einkommen die erst in der Zukunft beginnen, oder bei denen noch eine Probezeit gilt, können ebenfalls nicht berücksichtigt werden.

Wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht, ist natürlich eine Bürgschaft möglich. Der Bürge muß zuerst die eigenen Ausgaben finanzieren können, und dann noch die Haftung für die Kosten ihrer Wohnung übernehmen.

Faustregel: Nettoeinkommen des Bürgen ohne irgendwelche Zulagen beträgt Euro 2500 zuzüglich der gegenständlichen Bruttomiete. Auch hier kann nicht das Einkommen mehrerer Bürgen zusammengezählt werden. Bei mehreren Mietern benötigt JEDER Mieter einen Bürgen. Außer ein Bürge übernimmt die Haftung für alle Mieter.

Bitte beachten sie - Die Erfüllung des Mindesteinkommens und aller schon im Inserat angeführten Bedingungen für die Anmietung der Wohnung führt einmal dazu, dass wir ihnen eine Besichtigung anbieten können. Es stellt aber keine Garantie dar, dass sie die Wohnung auch bekommen.

Wir arbeiten ausschließlich für den Vermieter, und vertreten auch ausschließlich dessen Interessen.